Anleitung Grundversorgung Strom/Gas

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WAS TUN BEI DROHENDER ABSCHALTUNG VON STROM ODER GAS?

DAS KÖNNEN SIE TUN:
• Kontaktieren Sie Ihren Energielieferanten und Ihren Netzbetreiber und schildern Sie Ihre Lage. Oftmals kann schon so eine gemeinsame Lösung gefunden werden, z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung der Schulden. Die Kontaktdaten Ihres Energielieferanten und Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung, aber auch im Internet auf der Homepage des jeweiligen Unternehmens.

• Darüber hinaus stehen Ihnen aufgrund der derzeitigen Rechtslage 2 Möglichkeiten zur Verfügung:

Ihnen wurde mittels eingeschriebenen Briefs angekündigt, dass Strom bzw. Gas abgeschaltet wird, falls Sie nicht
umgehend Ihre Rechnungen bezahlen?

STOPP: Strom bzw. Gas darf bei Ihnen nur dann abgeschaltet werden, wenn...
• Ihnen mindestens zwei Mahnungen zugestellt worden sind UND
• jede der Mahnungen eine mindestens zweiwöchige Frist zur Nachzahlung beinhaltet hat UND
• die letzte Mahnung mit eingeschriebenem Brief erfolgt ist UND
• Ihnen in der letzten Mahnung angedroht worden ist, dass es zur Abschaltung kommt, sollten Sie weiterhin nicht zahlen UND
• Sie in der letzten Mahnung über die Kosten und Folgen der Abschaltung und Wiederherstellung der Energielieferung informiert worden sind.¹

• AUSSERDEM: Abschaltungen dürfen nicht an einem Freitag bzw. an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag durchgeführt werden.

¹Gilt allerdings nicht bei ordentlicher Kündigung des Energieliefervertrages durch Energielieferanten, Zeitablauf des Vertrages, Widerspruch gegen Preiserhöhung oder Manipulation des Zählers.

Ausfüllbarer Musterbrief der Energie-Control Austria >>> MUSTERBRIEF <<<

 1) Sie können sich gegenüber jedem Energielieferanten und Ihrem Netzbetreiber auf die sogenannte „GRUNDVERSORGUNG“ berufen. Gegen eine Kaution in Höhe eines monatlichen Teilbetrages muss Ihnen Ihr Energielieferant dann weiterhin Energie liefern und darf nicht abschalten! Die Energiekosten für den momentanen Verbrauch an Strom bzw. Gas in der Grundversorgung müssen sich nach dem gängigsten Preis des Energielieferanten richten. Falls Sie von nun an pünktlich zahlen, muss Ihr Energielieferant Ihnen die Kaution nach sechs Monaten zurückzahlen.
WAS MÜSSEN SIE TUN? – Kontaktieren Sie Ihren Energielieferanten und Ihren Netzbetreiber und teilen Sie mit, dass Sie sich auf die „Grundversorgung“ berufen und bereit sind, den Teilbetrag für einen Monat im Voraus zu bezahlen. ACHTUNG: Ihre alten Schulden bleiben dennoch bestehen und Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Energielieferant versuchen wird, diese Rückstände einzufordern, notfalls auch gerichtlich!

2) Sollte Ihr Energielieferant eine Kaution oder Vorauszahlung fordern, können Sie anstatt diese zu zahlen auf den Einbau eines sogenannten „VORAUSZAHLUNGSZÄHLERS“ bestehen. Ein Vorauszahlungszähler funktioniert ähnlich wie ein Wertkarten-Telefon. Sie kaufen im Voraus für einen bestimmten Betrag (z.B. 20,– Euro) Strom oder Gas von Ihrem Energielieferanten (in der Regel durch Überweisung auf ein Konto des jeweiligen Unternehmens, die Einzahlungsmöglichkeiten sind abhängig vom Energielieferanten). Sobald Ihr „Guthaben“ aufgebraucht ist, müssen Sie wieder „aufla-
den“. Der Einbau des Vorauszahlungszählers kostet Sie einmalig 24,– Euro (vgl. eine Abschaltung kostet 30,– Euro), monatlich kostet das Gerät 1,92 Euro mehr als der herkömmliche Zähler. Der Netzbetreiber muss Ihrem Wunsch nach einem Vorauszahlungszähler nachkommen außer bei sicherheitstechnischen Bedenken (bei Gas). Oftmals können Sie so auch noch mit dem Energielieferanten und Netzbetreiber vereinbaren, bestehende Schulden über den momentanen Verbrauch in kleinen Beträgen zurückzuzahlen. 

WAS MÜSSEN SIE TUN? – Kontaktieren Sie sofort Ihren Energielieferanten und Ihren Netzbetreiber
und teilen Sie mit, dass Sie einen Vorauszahlungszähler möchten. Verlangen Sie beim Einbau auch eine Erklärung, wie der Zähler funktioniert und wie er aufgeladen werden muss.

SIE HABEN NOCH FRAGEN? E-CONTROL SCHLICHTUNGSSTELLE
Bei Schwierigkeiten oder Problemen mit einem Strom oder Gasunternehmen steht Ihnen die Schlichtungsstelle
der E-Control gerne zur Seite.
Tel.: +43 1 24724-444, Fax: +43 1 24724-900
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ihre Zuschrift sollte eine möglichst genaue Sachverhalts-
darstellung und alle relevanten Unterlagen (z.B. Rechnungen)
enthalten.
E-CONTROL ENERGIE-HOTLINE
Sie denken, dass Ihre Strom- oder Gasrechnung nicht stimmt?
Sie wollen weniger für Strom- oder Gas bezahlen und zu
einem günstigeren Lieferanten wechseln?
Die Energie-Hotline der E-Control steht Ihnen für diese und
andere Fragen rund um Strom und Gas zur Verfügung.
Informieren Sie sich telefonisch und unkompliziert.
Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr und
Freitag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Tel.: 0810 10 25 54
(österreichweit zum Tarif von 0,044 Euro/Minute)
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Brief: E-Control Hotline, Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien
Kein Parteienverkehr
E-CONTROL TARIFKALKULATOR
Der Tarifkalkulator berechnet für Sie das günstigste
Strom- und Gas-Angebot. Dazu brauchen Sie lediglich Ihre
Postleitzahl sowie Ihren Strom- bzw. Gas-Jahresverbrauch
in Kilowattstunden (kWh) einzugeben.
Surftipp: www.e-control.at/tarifkalkulator
E-CONTROL ENERGIESPAR-CHECK
Der Energiespar-Check kalkuliert die Energie, die Sie in
etwa bei Strom, Wärme und beim Autofahren pro Jahr
verbrauchen und wie viel Sie diese kostet. Wählen Sie
verschiedene Optimierungsmöglichkeiten aus und sehen
Sie sofort, an welchen Stellen Sie einsparen könnten
und wie viel.
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Bitte beachten Sie bezüglich des Musterbriefe den Haftungsausschluss der Energie-Control Austria

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